20.2.1. Amtliche Verteidigung Vorab ist festzustellen, dass Rechtsanwalt E.________ mit Verfügung vom 18. Mai 2018 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in der Zeit vom 9. Januar 2015 bis 12. April 2018 mit CHF 5'352.60 entschädigt wurde (pag. 372). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.________ die Differenz zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'769.30, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).