Die Privatklägerin erklärte vor Gericht, dass sie weiterhin in Therapie sei, jedoch den Therapeuten gewechselt habe. Nach ihren Angaben verfiel sie unmittelbar nach dem Vorfall wieder ins Ritzen und leidet auch fünf Jahre nach der Tat und als Folge davon unter Panikattacken, Schlafstörungen, Albträumen und Flashbacks. Der Vorfall ist nach ihren Angaben nach wie vor Thema in ihrer Therapie und sie wird darüber hinaus auch medikamentös behandelt. Die Panikattacken und die Schlafstörungen seien an einigen Tagen schlimmer, an anderen Tagen sei es besser. Weiter führte sie aus, dass man sie nicht von hinten umarmen könne. In den letzten Monaten habe es eine Verbesserung gegeben.