Vier Fünftel, ausmachend 40 Tagessätze, sind als bedingte Geldstrafe und ein Fünftel, ausmachend 10 Tagessätze, ist als Verbindungsbusse auszusprechen. Damit wäre grundsätzlich eine Verbindungsbusse von CHF 100.00 (10 Tagessätze à CHF 10.00) auszusprechen. Aufgrund der oben dargestellten Schnittstellenproblematik ist die Verbindungsbusse auf das Minimum von