621) verwiesen. Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass die teilbedingt ausgefällte Freiheitsstrafe bereits ein deutliches Warnsignal darstellt und den Beschuldigten von künftiger Delinquenz abhalten wird. Der bedingte Strafvollzug ist somit zu gewähren und die Probezeit ist auf zwei Jahre festzusetzen. Sodann ist die bedingte Geldstrafe mit einer Verbindungsbusse zu verbinden. Vier Fünftel, ausmachend 40 Tagessätze, sind als bedingte Geldstrafe und ein Fünftel, ausmachend 10 Tagessätze, ist als Verbindungsbusse auszusprechen.