Die künftige Deliktsfreiheit des Täters wird vermutet. Für die Einschätzung des Rückfallrisikos ist ein Gesamtbild der Täterpersönlichkeit ausschlaggebend. Relevante Faktoren sind insbesondere die strafrechtliche Vorbelastung, die Sozialisationsbiographie und das Arbeitsverhalten, das Bestehen sozialer Bindungen sowie Hinweise auf Suchtgefährdung. Dabei sind die persönlichen Verhältnisse bis zum Zeitpunkt des Entscheides zu berücksichtigen.