Ob er dort einer Erwerbstätigkeit nachgeht und was er dabei verdient, entzieht sich der Kenntnis der Kammer. Bekannt ist jedoch, dass die Lebenshaltungskosten in Sarajevo tiefer sind als in der Schweiz. Die Kammer setzt die Tagessatzhöhe angesichts der wohl bescheidenen finanziellen Verhältnisse dennoch auf das Minimum von CHF 10.00 fest.