Beschleunigungsgebot Diesbezüglich wird auf die Erwägungen unter IV.18.7. Verletzung Beschleunigungsgebot hiervor verwiesen. Es ist angesichts des verletzten Beschleunigungsgebot eine Reduktion im Umfang von 10 Tagessätzen vorzunehmen. 18.8. Konkretes Strafmass und Tagessatzhöhe Nach Berücksichtigung sämtlicher, für die Strafzumessung relevanter Faktoren resultiert eine Gesamtgeldstrafe in der Höhe von 50 Tagessätzen.