Diese ist im Umfang von 15 Tagessätzen zur Einsatzstrafe zu asperieren. 18.5. Tatkomponentenstrafe nach Asperation Für die Tatkomponenten aller drei Delikte resultiert somit eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen. 18.6. Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten wird auf die Erwägungen unter IV.18.6. Täterkomponenten hiervor verwiesen. Sie wirken sich auch in Bezug auf die Gesamtgeldstrafe neutral aus. 18.7. Verletzung Beschleunigungsgebot Diesbezüglich wird auf die Erwägungen unter IV.18.7. Verletzung Beschleunigungsgebot hiervor verwiesen.