510, S. 41 erstinstanzliche Urteilsbegründung): «Die Richtlinie für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 01.01.2014 (VBRS-Strafzumessungsrichtlinie) sieht für das Fahren als Lernfahrer ohne Begleitperson eine Strafe von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.00 vor. Abweichend vom Referenzsachverhalt ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht alleine, sondern mit