Präzisierend hält die Kammer lediglich fest, dass das Anbieten des Joints seitens des Beschuldigten schon nicht ganz so spontan geschah, hatte die Straf- und Zivilklägerin doch bereits vorgängig im Chat vorgeschlagen, zusammen Marihuana zu rauchen. Dies ändert aber in den Augen der Kammer nichts an der Gewichtung des objektiven Tatverschuldens. Die Kammer würde bei isolierter Betrachtung dieses Delikts eine verschuldensangemessene Geldstrafe von 20 Tagessätzen ausfällen. Diese ist im Rahmen der Asperation mit 15 Tagessätzen zu berücksichtigen. 18.4. Asperation für das Ausführen einer Lernfahrt ohne Berechtigung