Die Reaktion der Privatklägerin auf das Marihuana war selbst für die Privatklägerin überraschend. Die Privatklägerin sagte selber aus, dass sie eigentlich gewusst habe, dass sie nicht hätte kiffen sollen. Der Beschuldigte wusste um den früheren Konsum von Marihuana der Privatklägerin. Das Kiffen wurde von der Privatklägerin bereits am Vortag des Treffens vorgeschlagen. Auch hier hat der Beschuldigte nicht auf den Konsum durch die Privatklägerin hingewirkt. Das Anbieten des Joints war eine spontane Handlung ohne grossen Vorlauf und Überlegung. Bei Marihuana handelt es sich zudem um eine leichte Droge.