504, S. 35 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Zudem wurde durch die Staatsanwaltschaft Ende Januar 2017 ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches ihr Ende September 2017 zugestellt wurde. Des Weiteren wurden auch noch zwei andere psychiatrische/psychologische Berichte in Auftrag gegeben und eingereicht. Allerdings erfolgte die Anklageerhebung in der Folge dann erst rund ein halbes Jahr später, Mitte Juni 2018, und verging im Anschluss seit der Anklageerhebung ein gutes weiteres Jahr bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 17. Juli 2019.