Der Beschuldigte verhielt sich im Verfahren korrekt, was erwartet werden darf und sich neutral auswirkt. Der Beschuldigte ist hinsichtlich des Rahmengeschehens geständig. Er räumte im Verlauf des Verfahrens zumindest den vaginalen Geschlechtsverkehr und das vaginale Eindringen des Fingers ein, allerdings erst bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme am 15. Mai 2018, mithin knapp dreieinhalb Jahre nach dem Vorfall. Er suchte zudem weiterhin nach Ausreden bzw. beharrte darauf, dass die Straf- und Zivilklägerin dies auch gewollt habe und es alles einvernehmlich gewesen sei.