Die Kammer hält betreffend die aktuellen persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 17. Juli 2019 Folgendes ergänzend fest: Aus dem aktuellen Strafregisterauszug ist ersichtlich, dass der Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz am 31. Juli 2019 einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätze zu CHF 60.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse von CHF 520.00) erhielt (pag. 621).