Der Beschuldigte befand sich damals in schlechter psychischer Verfassung. Im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wohnte er wiederum bei seiner Mutter in S.________ (Ortschaft), hatte eine Lehre als Schreiner in Zürich abgebrochen und wurde wegen Verdachts auf MS ärztlich abgeklärt (p. 87, 127). Auch im Bericht von Frau L.________, Psychologin, wird auf die belastende Biografie des Beschuldigten und deren Konsequenzen hingewiesen (p. 42).