In Übereinstimmung mit der Vorinstanz gewichtet die Kammer das objektive und subjektive Tatverschulden sodann gleich wie dasjenige der Vergewaltigung, es wird auf die entsprechenden Erwägungen hiervor verwiesen. Bei isolierter Betrachtung würde die Kammer für diesen Schuldspruch alleine eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten aussprechen. Dafür sind im Rahmen der Asperation 12 Monate zu berücksichtigen. 17.4. Asperation sexuelle Handlungen mit Kindern Mit der Vorinstanz (pag.