Während das Berühren der Brüste und das Einführen des Fingers in die Vagina noch als Begleiterscheinungen des Beischlafs erscheinen können, zielt der Analverkehr und als Begleiterscheinung davon das Einführen des Fingers in den Anus eine auf selbständige sexuelle Befriedigung hin gerichtete Handlung dar, die von der Vergewaltigung nicht erfasst werden.