Die Privatklägerin befand sich aufgrund des Konsums von Alkohol und Marihuana in einem schlechten Zustand, wehrte sich allerdings im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen die sexuellen Handlungen des Beschuldigten, indem sie sich immer wieder vom Beschuldigten wegdrehte und -rutschte, die Hand des Beschuldigten wegstiess und die Beine zusammenpresste. Diese Handlungen stellen einen klar manifestierten Widerstand der Privatklägerin dar