430 Z. 10 ff.) und wonach er Halluzinationen gehabt bzw. farbige, bewegte Bilder in Form von gelben Pizzas und Hasen gesehen habe (pag. 80 Z. 48 ff.; bestätigt in den Einvernahmen vom 12. März 2015 [pag. 92 Z. 147] und vom 15. Mai 2018 [pag. 133 Z. 250 f.]). Er holte somit bereits in der ersten Befragung vom 9. Januar 2015 zum Gegenangriff aus, indem er einerseits ganz offensichtlich versuchte, die Straf- und Zivilklägerin als Person zu diskreditieren. Andererseits erhoffte er sich offensichtlich, sich selber von den Vorwürfen entlasten zu können (vgl. dazu auch die Ausführungen von Staatsanwältin I.___