24 10.2.6. Zur Beweisfrage des LSD-Konsums Der Beschuldigte machte, wie bereits ausgeführt, gleich zu Beginn seiner ersten Einvernahme geltend, der angebliche LSD-Trip der Straf- und Zivilklägerin habe auf ihn abgefärbt, wobei die Übertragung durch den Körperkontakt mit der Straf- und Zivilklägerin stattgefunden habe, als er sie auf dem Nachhauseweg habe stützen müssen (pag. 80 Z. 30 ff., pag. 82 Z. 125 f., Z. 132 ff., pag. 83 Z. 168 ff.; später bestätigt, pag. 131 Z. 198 ff., pag. 430 Z. 10 ff.)