, Z. 224 ff.). Erst auf Frage, warum er dann trotzdem mit ihr Sex gehabt habe, obwohl sie ja angeblich «völlig down» und «nicht zwäg» gewesen sei, krebste er von seinen bisherigen Angaben zurück und gab nunmehr zu Protokoll, die Straf- und Zivilklägerin habe ja nicht viel getrunken und nicht viel vom Joint geraucht, sie habe gut sprechen können, sei alleine nach Hause gelaufen und es sei ihr ja dann besser gegangen (pag. 132 Z. 229 ff.).