80 Z. 30 ff., wobei er bei dieser Gelegenheit den schlechten Zustand der Straf- und Zivilklägerin noch mit dem angeblichen LSD-Konsum in Verbindung brachte, sowie die gegenüber dem FPD-Gutachter gemachten Angaben, wonach es der Straf- und Zivilklägerin nach dem Aufstehen von der Bank sehr plötzlich schlecht gegangen sei, sie sich übergeben habe, «huere betrunken» gewesen sei und er, der Beschuldigte, sich darüber aufgeregt habe, dass sie damals fast kollabiert sei [pag. 249 f.]).