: «Das mit der Vagina tönte für mich noch glaubhaft auch wenn das nicht stimmt… Aber das mit dem Arsch finde ich völlig daneben. Wenn mir Kollegen von ihren Bettgeschichten und Analsachen erzählten fand ich das ekelerregend. Ich würde so etwas nie machen.»), vermag ihn jedoch keineswegs zu entlasten, sondern ist als reine Schutzbehauptung zu werten. Für die Kammer ist vielmehr mit der Vorinstanz erstellt, dass auch die anale Penetration mit dem Penis, so wie von der Straf- und Zivilklägerin stets nachvollziehbar, den Beschuldigten nicht übermässig