Dabei versuchte die vom Alkohol- und Marihuana-Konsum geschwächte Straf- und Zivilklägerin sich körperlich zur Wehr zu setzen, indem sie sich wiederholt abdrehte, vom Beschuldigten weg- bzw. bis zur Wand rutschte, versuchte seine Berührungen mit der Hand abzuwehren und ihre Beine zusammenzupressen. Der Beschuldigte setzte sich über diesen Widerstand hinweg, drehte die Straf- und Zivilklägerin immer wieder an der Schulter zu sich zurück und drückte ihre Beine auseinander. Offengelassen wird, ob sich die Straf- und Zivilklägerin selber auszog oder ob der Beschuldigte dies tat.