20 einhergehenden Folgen. Im Übrigen ist auch auf den Aufnahmen der Videobefragung deutlich ersichtlich, dass die Straf- und Zivilklägerin still wird, auf den Boden schaut und die Arme verschränkt; ihre klare, sehr authentisch wirkende, nonverbale Kommunikation spricht ebenfalls für ihre Scham (vgl. dazu auch die Erwägungen der Vorinstanz, welche festhielt, die Körperhaltung, Gestik und Mimik der Straf- und Zivilklägerin zeigten deutlich, dass es ihr offenbar unangenehm gewesen sei, über die sexuellen Handlungen zu sprechen [pag.