Der Beschuldigte führte sodann auch im Rahmen der psychiatrischen Exploration aus, dass er selber sich anders verhalten habe, als er in einer ähnlichen Situation gewesen sei, weshalb ihm das Verhalten der Straf- und Zivilklägerin merkwürdig erschienen sei. Er habe damals Angst gehabt, zu was der damalige Täter noch imstande gewesen wäre, er habe nicht herumerzählt was genau abgelaufen sei und ihn deswegen auch nicht angezeigt, letzteres sei von seiner Mutter ausgegangen. Auch beim zweiten sexuellen Missbrauch habe er aus Angst geschwiegen. Er gehe davon aus, dass man, wenn man vergewaltigt worden sei, man dies nicht sage (pag.