Später in der ersten Einvernahme gab er zudem zu Protokoll, das [Anmerkung: gemeint ist die Anzeige] sei das Hinterletzte, was man jemandem antun könne. Als er selber Opfer von sexuellen Übergriffen geworden sei, habe er sich einfach nur geschämt. Das seien riesen Qualen gewesen für ihn. Dass jemand auf die Idee komme, dass er einen solchen Übergriff machen würde, sei völlig daneben. Er bezeichne sich als friedliebend, er könne niemandem etwas antun. Dass die Straf- und Zivilklägerin nun sage, er solle sexuelle Gewalt gegen sie angewandt haben, sei sehr traurig (pag. 86 Z. 332 ff.).