Die Kammer erachtet dies entgegen der Auffassung der Verteidigung (vgl. pag. 713) als nicht weiter seltsam (vgl. auch die zutreffenden Ausführungen von Staatsanwältin I.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 715). Stets gleichbleibend schilderte die Straf- und Zivilklägerin des Weiteren, wie der Beschuldigte im Bett, während er sie überall berührt habe, immer wieder zu ihr gesagt habe, sie dürfe nicht brav werden, sie solle die alte bleiben (pag.