15 schuldigten, weshalb er den angeblich einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der Straf- und Zivilklägerin erst so spät eingestand, vermag sodann nicht zu überzeugen. So versuchte er sein anfängliches Bestreiten zunächst damit zu erklären, dass er zur Polizei gegangen sei, weil man ihm gesagt habe, diese würde ihn suchen und man ihm vor Ort gesagt habe, es gehe um eine Busse, welche er noch nicht ganz beglichen habe (pag. 129 Z. 94 f., Z. 97 ff., Z. 101 ff.).