10. Beweiswürdigung 10.1. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 484 ff., S. 15 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung). 10.2. Konkrete Würdigung 10.2.1. Beweismittel Der Kammer liegen zunächst folgende Beweismittel zur Würdigung vor: Der Anzeigerapport vom 18. März 2015 (pag. 10 ff.), die Auswertung des Facebook-Accounts der Straf- und Zivilklägerin, insbesondere der Screenshot «Chronik» (pag. 120), die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten (pag.