Bestrittener Sachverhalt Im Rahmen der Beweiswürdigung zu klären ist zunächst die Beweisfrage, ob es nebst der vaginalen, auch zu einer analen Penetration mit dem Penis kam. Der Beschuldigte macht sodann geltend, der vaginale Geschlechtsverkehr mit der Straf- und Zivilklägerin sei einvernehmlich gewesen (pag. 429 Z. 25 ff., Z. 29 ff.). Er