Unbestritten ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Straf- und Zivilklägerin dabei vier Eve und zwei Wodka-Cola-Mischgetränke trank. Weiter wird vom Beschuldigten nicht in Abrede gestellt, dass er und die Straf- und Zivilklägerin spätnachts noch mit dem Hund der Familie der Straf- und Zivilklägerin spazieren gingen, wobei der Beschuldigte draussen auf einer Bank den mitgebrachten Joint rauchte und die Straf- und Zivilklägerin auch zwei bis drei Züge mitrauchte.