I.2. der Anklageschrift (pag. 378) der sexuellen Nötigung schuldig gemacht haben, begangen ebenfalls am 14. Dezember 2014 zwischen 00.30 und 02.00 Uhr in Lyss z.N. der Straf- und Zivilklägerin, indem er sich zur vom vorherigen Alkohol- und Marihuana-Konsum geschwächten und kaum bewegungsfähigen Straf- und Zivilklägerin auf deren Bett gelegt habe, ihr die Kleider ausgezogen, sie immer wieder an ihrer Schulter zu sich gedreht und ihr die Beine aufgedrückt habe, obwohl sie immer wieder versuchte habe, sich von ihm weg an die Wand zu drehen, ihn mit der Hand von sich weg und ihre Beine zu-