berühren und an den Brüsten zu drücken. Anschliessend soll der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin immer wieder an ihrer Schulter zu sich gedreht und ihr die Beine aufgedrückt haben, obwohl sie immer wieder versucht habe, sich von ihm weg an die Wand zu drehen, ihn mit der Hand von sich weg zu halten und ihre Beine zusammen zu halten. Schlussendlich sei der Beschuldigte mit seinen Fingern vaginal und anal und mit seinem Penis vaginal in sie eingedrungen, nachdem die Straf- und Zivilklägerin keine Kraft mehr gehabt habe, um die Beine zusammen zu halten (pag.