377 ff.) unter anderem Folgendes vorgeworfen: Konkret soll sich der damals 18-jährige Beschuldigte der Vergewaltigung, begangen am 14. Dezember 2014 zwischen 00.30 und 02.00 Uhr in Lyss z.N. der Strafund Zivilklägerin schuldig gemacht haben, indem er sich zur damals 15-jährigen Straf- und Zivilklägerin, welche vom vorherigen Alkohol- (vier Flaschen Eve und zwei Gläser Wodka mit Cola) und Marihuana-Konsum geschwächt und kaum bewegungsfähig gewesen sei, auf deren Bett gelegt, ihr die Kleider ausgezogen, den Tampon aus der Scheide entfernt und begonnen haben, sie überall am Körper zu berühren und an den Brüsten zu drücken.