7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil mit Berufungserklärung vom 10. Februar 2020 (pag. 533) sowie gemäss teilweisem Berufungsrückzug in der oberinstanzlichen Verhandlung (vgl. pag. 705) teilweise angefochten. Seine Berufung richtet sich namentlich gegen die Ziff.