9 3. Das Urteil sei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde mitzuteilen (Art. 82 Abs. 1 VZAE).» Fürsprecherin D.________ stellte und begründete namens und auftrags der Strafund Zivilklägerin die folgenden Anträge (pag. 718 f.): «[…] 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 17. Juli 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als