8 Staatsanwältin I.________ stellte und begründete ihrerseits folgende Anträge (pag. 714 f.): «[…] I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 17.07.2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Verfahren gegen A.________ wegen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, angeblich begangen am 26.10.2014 in Pieterlen, infolge fehlenden Strafantrags eingestellt wurde. 2. A.________ schuldig gesprochen wurde: