XI. Es sei anzuordnen, dass A.________ dem Kanton Bern diese amtliche Entschädigung zurückzuerstatten und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen amtlicher Entschädigung und dem vollen Honorar zu bezahlen habe, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. XII. Die Zivilforderung von C.________ sei vollumfänglich abzuweisen. XIII. Die Verfahrenskosten des Berufungsverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. XIV. A.________ sei für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte im Berufungsverfahren eine Entschädigung in Höhe gemäss noch einzureichender Kostennote auszurichten.»