IX. A.________ sei für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung in Höhe von 4/6 der sich in den Akten befindlichen Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ auszurichten. X. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren sei auf 2/6 gemäss der sich in den Akten befindlichen Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ festzusetzen.