V. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 14.12.2014 in Lyss z.N. von C.________. VI. A.________ sei schuldig zu sprechen der sexuellen Handlungen mit einem Kind, begangen am 14.12.2014 in Lyss z.N. von C.________, und zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen.