II. Es sei festzustellen, dass Ziffern II.5. und II.6. des Urteils vom 17. Juli 2019 (Schuldsprüche wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren und wegen Ausführens einer Lernfahrt ohne Berechtigung) in Rechtskraft erwachsen sind. Ill. Es sei festzustellen, dass Ziff. II.3. des Urteils vom 17. Juli 2019 betreffend Verbindungsbusse in Rechtskraft erwachsen ist. IV. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der Vergewaltigung, angeblich begangen am 14.12.2014 in Lyss z.N. von C.________.