4. Konfrontationsvermeidung, Dispensation der Straf- und Zivilklägerin sowie Ausschluss der Öffentlichkeit Fürsprecherin D.________ beantragte mit Eingabe vom 2. Oktober 2020 für die Straf- und Zivilklägerin, es sei eine Begegnung und Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten zu vermeiden und die Straf- und Zivilklägerin sei – abgesehen von einer allfälligen Einvernahme – vom persönlichen Erscheinen an der Verhandlung zu dispensieren. Zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung und zum Schutz des Privatlebens und der Intimsphäre der Straf- und Zivilklägerin seien in Anwendung von Art.