eingeholt. Weiter wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn die Strafakten STA.2019.1891 betreffend Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (pag. 676) sowie bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland die Akten des Verfahrens BM 19 47318 ediert. In der oberinstanzlichen Verhandlung vom 26. November 2020 wurde die Straf- und Zivilklägerin zudem erneut einvernommen (pag. 707 ff.). Schliesslich wurde der von Fürsprecherin D.________ eingereichte und vom 23. November 2020 datierende Therapiebericht von G.________, H.________ (Klinik) (pag. 724), zu den Akten erkannt.