Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 9‘421.80. A.________ hat dem Kanton Bern die den Rechtsanwälten E.________ und B.________ ausgerichteten amtlichen Entschädigungen zurückzuzahlen und ihnen die Differenz von CHF 4‘329.55 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).