Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 2‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 45‘339.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft CHF 28‘001.55). 3 III.