Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘650.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft) von CHF 36‘689.15, insgesamt bestimmt auf CHF 47‘339.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und ohne Kosten der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft CHF 30‘001.55).