1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) fällte gegen den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) am 17. Juli 2019 folgendes Urteil (pag. 452 ff.): «[…] I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, angeblich begangen am 26.10.2014 in Pieterlen wird infolge fehlenden Strafantrags eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: