135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/2 besteht keine Rück- (CHF 2'995.90) und Nachzahlungspflicht (CHF 673.15). VI. Weiter wird verfügt: 1. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet (Art. 66a Abs. 2 StGB). 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des über A.________ erstellten DNA-Profils (PCN J.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).