1/2 der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'500.00 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung), 1/2 ausmachend CHF 1'750.00, gehen zu Lasten des Kantons Bern. IV. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. November 2015 (PEN 15 78) für eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je CHF 20.00 gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB). 2. Die Kosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt.